Vereinsordnung

Entsprechend der Satzung §5 Punkt 2 des Vereins "Glückliche Schnauzen e.V." erhält der Verein eine Vereinsordnung. Die Vereinsordnung soll den allgemeinen Geschäftsablauf im Verein regeln.

 

§ 1 Vereinsziel

Der Verein strebt eine permanente und langfristige Zugehörigkeit der Hunde im Vereinsrudel an, mit dem Ziel der Erziehung und Beschäftigung, unabhängig von Größe, Rasse (mit Ausnahme von Listenhunden), Alter und Erziehungsstand der Hunde. Listenhunde (Hunde der Kategorie I und II gemäß bayrischer Verordnung) müssen für einen Eintritt in den Verein einen Nachweis über eine Wesensprüfung und eine Begleithundeprüfung vorlegen. Es soll die Auslastung und Ausgeglichenheit der Hunde und somit eine bessere und harmonischere Mensch-Hund-Beziehung fördern. Außerdem soll so das Gesamtbild des Hundes in der Gesellschaft positiv beeinflusst werden.

 

§ 2 Training

1.     Trainingsintervall Das Training findet in der Regel einmal die Woche aufgeteilt auf mehrere Gruppen statt. Die Mitglieder sollen sich für eine Hauptgruppe (für einen Trainingstag) entscheiden. Vereinzelte Teilnahmen an einer anderen Trainingsgruppe und Gruppenwechsel sind mit den jeweiligen Gruppenführern vorher abzustimmen. Die Trainingszeiten stimmen die Gruppenführer mit den jeweiligen Vereinsmitgliedern ab und kommunizieren diese. Zusätzliche Aktivitäten sind möglich; die Mitglieder werden hierüber kurzfristig informiert.

2.     Trainingsinhalt

Neben den üblichen Trainings wie Grundgehorsam (z.B. Sitz, Platz, Bleib) und Alltagstauglichkeit (z.B. Leinenführung, Personenbezug) wird auch den sozialen Kontakt (z.B. Rudelverhalten im eigenen Rudel und zu fremden Hunden) trainiert.

Bei einem gesunden Maß an Trainings-/Erholungsphasen ist Spiel und Spaß sehr wichtig. So haben die Hunde zwischen den Trainingsphasen Gelegenheit, sich beim spielerischen Toben im Rudel vom Training zu erholen. Es gibt immer wieder Hundesporttrainings, die an das AGILITY angelehnt sind. Außerdem beinhaltet das Training Vorbereitungen auf den Tierarztbesuch (z.B. Berührung von Schnauze, Ohren etc.), Theoriestunden (über Grundwissen, Mensch-Hund-Beziehung, Hund-Hund-Beziehung) und gelegentlich Vorträge von Experten.

Das Training findet nicht nur auf der Trainingswiese sondern an den unterschiedlichsten Orten, wie zum Beispiel in der Stadt, in Gaststätten, auf öffentlichen Hundeplätzen, auf Wiesen und in Wäldern und im Tierpark statt. Wenn auch das Training für alle Hunde ähnlich ist, so werden der Trainingsinhalt und die Trainingsgeschwindigkeit auf die Vorlieben und Möglichkeiten jedes Hundes individuell abgestimmt.

Bei nicht ersichtlichen Problemen in der Hundegruppe kann das häusliche Umfeld ins Training mit einbezogen werden. Alles in allem sollte das Training aber nur als Anregung dienen. Jeder Hundehalter sollte den im Training vermittelten Inhalt daheim und im Alltag trainieren und leben.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1.     Probetraining

Es wird bei einer kostenlosen Probestunde getestet, ob sich Hund und Hundehalter in den Verein eingliedern können. Der Antragsteller kann den Antrag zur Aufnahme in den Verein bis zu einer Woche nach der Probestunde ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Ebenso kann der Vorstand den Antrag zur Aufnahme in den Verein bis zu einer Woche nach der Probestunde ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Dem Vorstand bekannte Hunde/Hundehalter können durch Vorstandsbeschluss ohne Probetraining die Aufnahme in den Verein beantragen und genehmigt bekommen.

2.     Private Hundehaftpflichtversicherung Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist das Vorhandensein einer privaten Hundehaftpflichtversicherung für alle im Verein aktiven Hunde. Ein Nachweis muss zusammen mit dem Mitgliedsantrag (z.B. Kopie des Versicherungsbriefes oder Rechnung) erbracht werden.

3.     Teamorientierte Mitgliedschaft

Die Vereinsmitglieder werden in Teams organisiert, wobei ein Team aus:

a.     einem Hundehalter mit einem oder mehreren Hunden oder

b.     zwei Hundehalter mit einem oder mehreren Hunden besteht.

Die maximale Anzahl von Hunden pro Team legen die Gruppenführer in Abstimmung mit den Hundehaltern fest.

Zu Punkt b): beide Hundehalter sind vollwertige, wahlberechtigte Vereinsmitglieder.

Zu Punkt b): beide Hundehalter / alle Hunde müssen in einem Haushalt leben.

Die Mitnahme von weiteren, nicht in den Punkten a) oder b) genannten Personen, die sich aktiv am Training beteiligen bzw. um einen Hund kümmern, ist nicht erlaubt.

4.     Kündigung

Die Kündigung ist nur schriftlich (formlos) zum 31.12. des Kalenderjahres möglich und muss spätestens am 01.12. des Kalenderjahres beim Vorstand eingegangen sein.

Bei durch Umzug entstehenden unzumutbaren Entfernung, schwerer Krankheit oder Tod des Hundes oder des Vereinsmitgliedes (Nachweispflicht) wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Der Beitrag für volle ungenutzte Monate wird erstattet.

5.     Ausschluss

Gemäß Satzung §7.3. kann ein Mitglied nach vorheriger schriftlicher Mahnung aus dem Verein ausgeschlossen werden. In diesem Fall bekommt das betroffene Mitglied den Mitgliedsbeitrag nicht (auch nicht anteilig) zurückerstattet.

 

Falls die aktiven Mitglieder einer Gruppe (d.h. regelmäßige Teilnahme am Gruppentraining) einstimmig der Ansicht sind, dass ein Hund bzw. ein Besitzer nicht in die Gruppe passt, kann dieser aus dem Verein ausgeschlossen werden. Auf Wunsch kann die betroffene Person die andere Gruppe ausprobieren. Schon eingezogener Mitgliedbeitrag kann in diesem besonderen Fall (ggf. anteilig) zurückerstattet werden.

6.     Impfpflicht

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung am 07.03.2024 bedingt die Mitgliedschaft in diesem Verein eine regelmäßige Impfung gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis contagiosa canis, Parvovirus, Parainfluenza und Leptospirose. Ein Impfnachweise kann bei Eintritt und stichprobenartig jederzeit verlangt werden.

 

§ 4 Vorstand

Der Vereinsvorstand setzt sich zusammen aus dem nach Außen hin vertretungsberechtigten Vorstand (bestehend aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister) und dem nach Außen hin nicht vertretungsberechtigten Erweiterten Vorstand (bestehend aus Platzwart, Internetwart und den Gruppenführern). 

1.     Vorstandsvorsitzender

Der Vorstandsvorsitzende führt und organisiert den Verein durch Mithilfe des Vorstandes. Er koordiniert und überwacht die im Verein anfallenden und an die Mitglieder delegierten Aufgaben.

Er ist erster Ansprechpartner des Vereins bei Interessenten und Behörden.

2.     Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Der stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden bei dessen Abwesenheit. Er unterstützt den Vorsitzenden bei der Führung und Organisation des Vereins.

3.     Schatzmeister

Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen des Vereins und führt die Buchhaltung und den Kassenbericht und organisiert die Kassenprüfung.

4.     Platzwart

Der Platzwart organisiert und verwaltet alle Aktivitäten, die die Trainingswiese betreffen, inklusive aller vorhandenen Geräte und Materialien. Er organisiert und führt Arbeitseinsätze, Mähdienste und Umbauten/Neuerrichtungen.

5.     Internetwart

Der Internetwart pflegt den Internetauftritt des Vereins und veröffentlicht Fotos über durchgeführte Aktionen.

6.     Gruppenführer

Die Gruppenführer organisieren und führen die Trainingsgruppen und koordinieren den Ablauf des Trainings. Trainingsinhalte und das Training selbst werden jedoch durch alle Mitglieder gleichberechtigt durchgeführt. Die Gruppenführer sind erste Ansprechpartner bei Problemen. Außerdem informieren sie Neuzugänge und weisen diese (Menschen und Hunde) in den Verein ein.

 

§ 5 Finanzen

1.     Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich und je Team entrichtet. Der Jahresbeitrag beträgt: 120,- EUR für den ersten Hund; der zweite Hund ist kostenlos; ab dem dritten Hund sind je Hund zusätzlich 20,- EUR zu entrichten. Für Neumitglieder errechnet sich der erste Beitrag anteilig ab angefangenem Monat.

2.     Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr wird nicht fällig.

3.     Zahlungspflicht

Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 31.01. des Kalenderjahres fällig und wird eingezogen. Dem Antrag zur Aufnahme in den Verein ist eine Bankeinzugserklärung beigefügt.

4.     Unterschriftsberechtigung

Unterschriftsberechtigt zur Abwicklung der Finanzgeschäfte ist jedes Vorstandsmitglied alleine, jedoch nach vorheriger mündlicher Rücksprache mit allen Vorstandsmitgliedern.

5.     Anschaffungen

Anschaffungen für den Verein kann jedes Mitglied nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorstand tätigen. Das Geld wird vom jeweiligen Mitglied ausgelegt und nach der Übergabe der Quittung an den Schatzmeister zurücküberwiesen.

 

§ 6 Haftung

Haftungen gegenüber Dritten (Außenhaftung) während der Ausübung von Vereinsaktivitäten sind über eine Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Schäden auf dem Weg zu Vereinsaktivitäten sind nicht mitversichert.

Haftungen gegenüber Mitgliedern (Innenhaftung; z.B. durch eine Beisserei) sind nicht über die Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt, sondern müssen über die private Hundehaftpflicht abgewickelt werden. Für Schäden, die außerhalb der Vereinstätigkeiten verursacht werden, muss selbst aufgekommen werden. Das Vorhandensein einer privaten Hundehaftpflichtversicherung für im Verein aktive Hunde wird vorausgesetzt.

 

§ 7 Persönliche Daten

Es werden über den Antrag zur Aufnahme in den Verein die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon-Nr. und Email-Adresse, sowie Bankdaten) erfasst. Diese werden nicht weitergegeben und dienen ausschließlich zur Organisation des Vereins.

 

§ 8 Material des Vereins

Das Material des Vereins wird durch den Vorstand verwaltet. Der Vorstand kann diese Aufgabe jedoch auch an ein anderes Vereinsmitglied nach deren Zustimmung abgeben. Vereinsmitglieder haben nach Verlassen des Vereins kein Anrecht auf Besitz bzw. anteiligen Besitz von Vereinsmaterial.

 

§ 9 Verhaltensempfehlungen im Umgang mit Hunden

1.     Wir verstehen es als selbstverständliche Pflicht eines jeden Hundehalters, die Kothaufen seines Hundes an allen öffentlichen und privaten Orten zu entfernen.

2.     Zum Wohlbefinden und zur Sicherheit des Hundes sollte der Hund über ein Geschirr statt über Halsband geführt werden.

3.     An Orten mit Leinenpflicht sollte diese auch eingehalten werden. Falls ein Hund ohne Leine laufen soll, so sollte der Hundehalter allen Anderen die Angst nehmen und den bedingungslosen Gehorsam seines Hundes zeigen, z.B. indem er den Hund dauerhaft „bei Fuß“ laufen lässt.

4.     Ein Hund ist genau wie der Mensch ein Rudelwesen! Er braucht Kontakt zu anderen Hunden und sollte diesen Kontakt von Anfang an lernen und üben.

5.     Andere Hundebesitzer, Spaziergänger, Jogger, Fahrradfahrer, etc. sollten respektiert werden und der eigene Hund immer vorher zu sich zurückgeholt werden.

6.     Gewalt sollte bei der Hundeerziehung nur im äußersten Notfall eingesetzt werden, denn es fördert weder die Erziehung noch die Mensch-Hund-Beziehung.

 

§ 10 Versammlungen

1.     Einladungen

Die Einberufung von Versammlungen erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat und unter Angabe der Tagesordnung.

2.     Protokollführung

Das Versammlungsprotokoll soll enthalten:

a)    Ort, Tag und Stunde der Versammlung,

b)    Namen des Versammlungsleiters und des Schriftführers,

c)     Tagesordnung, eventl. Änderung der Tagesordnung,

d)    die Zahl der erschienenen Mitglieder,

e)    die Feststellung, dass die Versammlung ordnungsgemäß (satzungsgemäß) einberufen wurde,

f)      Verkündung der gestellten Anträge,

g)    Art der Abstimmung (schriftlich, Zuruf, Handzeichen),

h)    das genaue Abstimmungsergebnis (Zahl der Ja- und Neinstimmen, Enthaltungen, ungültige Stimmen),

i)      Bezeichnung der Namen und Ämter der gewählten Personen bei Wahlen zu Vorstandsämtern,

j)      den genauen Wortlaut von Änderungen der Vereinssatzung verbunden mit dem Auftrag an den Vorstand, die geänderte Vereinssatzung beim Amtsgericht zur Eintragung anzumelden,

k)     Vermerk bei Widerspruch eines oder mehrerer Mitglieder gegen einen mehrheitlichen Beschluss der Mitgliederversammlung,

l)      Unterschriften des Vorstandsvorsitzenden und des Schriftführers als Abschluss des Protokolls.

 

§ 11 Verschiedenes

1.     Sondervereinbarungen und Nebenabsprachen sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch der Schriftform, müssen zum Vorteil des Vereins sein und vom Vorstand genehmigt werden.

2.     Angelegenheiten des Vereins, so weit sie nicht von der Vereinsordnung abgedeckt werden, kann der Vorstand nach einstimmigem Beschluss in schriftlicher Form regeln.